1. Rechtshinweis Abmahnung
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Die Einschaltung eines Rechtsanwalts, zwecks kostenpflichtiger Abmahnung entspricht nicht unserem wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG wegen der
Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die
Schadensminderungspflicht darstellen.
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